Steht nach einem Starkregen Wasser im Keller, ist eine Leitung geplatzt oder zeigt sich ein frischer Riss, zählt beim Bauschaden Aschaffenburg vor allem eines: den Zustand festhalten, bevor aufgeräumt oder getrocknet wird. Florian Wurster, Sachverständiger (FIB) mit Ausbildung in Bauschäden, Baumängeln, Gebäudeanalyse und Beweissicherung, nimmt den Schaden vor Ort auf, dokumentiert betroffene Bauteile mit Fotos und verfasst eine gutachtliche Stellungnahme für Versicherung, Anwalt oder Ihre eigene Entscheidung.
Sobald Dritte über Ursache, Umfang oder Verantwortung mitreden, braucht der Eigentümer einen sauber belegten Ausgangszustand des Gebäudes.
Das betrifft den überfluteten Keller nach einem Rückstau aus dem Kanal ebenso wie die Wohnung, in die Wasser aus dem oberen Geschoss eingedrungen ist. Wer früh festhält, was sichtbar ist, sichert Spuren, bevor Trocknung oder Rückbau sie verändern.
Auch wenn Handwerker, Nachbarn oder ein Bauunternehmen beteiligt sind, schafft eine neutrale Aufnahme Klarheit. Die Stellungnahme dient als Grundlage, ohne vorwegzunehmen, wie Versicherer oder Gerichte am Ende entscheiden.
Diese Bausteine machen den Schadensfall später nachvollziehbar.
Eine gutachtliche Stellungnahme zu einem Bauschaden ist kein Fotoalbum, sondern ein geordneter Bericht. Florian Wurster beschreibt das Objekt, hält den Schadensverlauf fest, benennt die betroffenen Bauteile und prüft, ob die geschilderte Entstehung zum Befund passt. So erhalten Sie eine Unterlage, mit der Dritte arbeiten können.
Objekt und Ausgangslage erfassen
Am Anfang stehen Baujahr, Bauweise, Nutzung und die Lage der betroffenen Räume. Dazu gehört, was Sie selbst beobachtet haben und wann der Schaden erstmals aufgefallen ist.
Den Zustand vor Ort beweissicher festhalten
Bei der Begehung entstehen Fotos aus festen Blickwinkeln, ergänzt um Messungen, soweit der Fall sie erfordert. Wasserstände, Ränder und Verfärbungen werden erfasst, solange sie sichtbar sind.
Verlauf des Schadens und betroffene Bauteile
Die Stellungnahme ordnet, welche Wände, Böden, Estriche, Dämmschichten oder Leitungen in Mitleidenschaft gezogen sind und in welcher Reihenfolge sich das Wasser ausgebreitet haben kann. Diese Zuordnung kann spätere Diskussionen über Folgeschäden und Altschäden versachlichen.
Technische Bewertung und Prüfung, ob alles zusammenpasst
Herr Wurster prüft, ob Schadensbild und geschilderter Hergang zueinander passen, etwa bei einem Rückstau aus dem Kanal, einem Leitungsbruch oder eindringendem Oberflächenwasser. Abweichungen und offene Punkte werden dabei klar benannt und nachvollziehbar begründet.
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Am Ende stehen klare Folgerungen: welche Bauteile getrocknet, ersetzt oder weiter beobachtet werden sollten. Liegt ein Ausführungsfehler einer Bauleistung vor, beschreibt die Stellungnahme die Abweichung so, dass sie als Grundlage für eine Nachbesserungsforderung gegenüber Ihrem Vertragspartner dienen kann.
Jeder Schaden ist anders gelagert. Deshalb klären wir zuerst die Fragestellung und schicken Ihnen danach ein verbindliches Angebot, bevor die eigentliche Begutachtung beginnt. Die Schilderung Ihres Schadens ist unverbindlich; Kosten, die das schriftliche Angebot nicht nennt, kommen nicht auf Sie zu.
Mehrere Faktoren bestimmen, wie umfangreich die Begutachtung eines Bauschadens im Einzelfall ausfällt.
Die Art des Objekts: Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Altbau oder Gewerbeobjekt, jeweils mit eigener Bauweise.
Die Zahl der betroffenen Räume und Geschosse im Gebäude.
Ob nur der Keller betroffen ist oder das Wasser bis in Wohnräume gelangt ist.
Die Frage, die beantwortet werden soll, etwa reine Zustandssicherung oder die Bewertung einer Bauleistung.
Ob Messungen notwendig sind und an wie vielen Stellen gemessen wird.
Der Umfang vorhandener Unterlagen wie Pläne, Rechnungen oder Schriftverkehr mit Beteiligten.
Ob Trocknung oder Rückbau bereits begonnen hat und Spuren verändert wurden.
Die Zahl der Termine vor Ort, etwa vor und nach einer Sanierung.
Wer die Stellungnahme erhalten soll: Versicherung, Anwalt oder Sie selbst.
Der gewünschte Detailgrad der Fotodokumentation und des Protokolls.
Ob mehrere Parteien wie Nachbarn, Vermieter oder Handwerker beteiligt sind.
Aus diesen Punkten ergibt sich ein verbindliches Angebot, das vor Beginn der Arbeit feststeht.
Sie schildern am Telefon oder per E-Mail, was passiert ist: Wasser im Keller, ein nasser Fleck an der Decke, ein neuer Riss in der Wand. Gemeinsam klären wir, welche Frage die Stellungnahme beantworten soll und wer sie später erhält, etwa Versicherung oder Anwalt.
Hilfreich sind erste Handyfotos, das ungefähre Baujahr und der Hinweis, ob schon getrocknet oder ausgeräumt wurde. Damit können wir Ihnen ein verbindliches Angebot erstellen.
Florian Wurster sieht sich die betroffenen Bauteile nach Absprache vor Ort an. Er erfasst Wasserränder, Verfärbungen, Ablösungen und Risse, fotografiert systematisch aus festen Blickwinkeln und nimmt Messungen vor, soweit der Fall sie erfordert.
Dabei notiert er auch, auf welchem Weg das Wasser eingedrungen sein kann, etwa über einen Bodenablauf, eine Leitung oder die Außenwand, und welche Räume angrenzen. So wird der Zustand zum Zeitpunkt der Begehung nachvollziehbar dokumentiert, sodass sich Beteiligte später darauf beziehen können.
Im Büro werden Fotos, Messwerte und Notizen geordnet und den einzelnen Räumen zugeordnet. Herr Wurster gleicht das Schadensbild mit dem geschilderten Hergang ab und prüft, ob beides plausibel zusammenpasst oder ob Widersprüche auftauchen, die später Fragen aufwerfen würden.
Daraus leitet er ab, welche Bauteile ersetzt, getrocknet oder weiter beobachtet werden sollten, wie dringlich das ist und ob Hinweise auf einen Ausführungsfehler einer früheren Bauleistung vorliegen.
Sie erhalten eine schriftliche Stellungnahme mit Objektbeschreibung, Fotodokumentation, technischer Bewertung, Plausibilitätsprüfung und Schlussfolgerungen, klar gegliedert und auch für Laien lesbar.
Florian Wurster erläutert die Ergebnisse persönlich oder digital und beantwortet Rückfragen auf Wunsch auch telefonisch. So wissen Sie, welche Befunde dokumentiert sind und welche Schritte vor der Sanierung sinnvoll sind.
Bleibt die eigentliche Ursache unklar, etwa bei schleichender Feuchte, kann eine vertiefte Schadensanalyse als eigener Auftrag folgen.
Die Lage zwischen Main, Aschaff und Spessartrand kann beeinflussen, welche Schäden an Gebäuden in Aschaffenburg auftreten. Wasser kann dabei von außen über Gewässer und Kanal oder von innen über Leitungen eindringen.
Gerade bei Wasserschäden verändert sich der Befund schnell. Trocknungsgeräte, Rückbau und Renovierung beseitigen die Spuren, die später als Beleg gegenüber Versicherung oder Gegenseite fehlen. Eine frühe Aufnahme hält fest, was am Schadenstag sichtbar war.
Jeder dieser drei Stadtteile bringt eigene Ausgangsbedingungen mit, die Florian Wurster bei der Aufnahme berücksichtigt.
In Mainnähe kann außerdem Grundwasser nahe dem Mainspiegel anstehen. Ob die Kellerabdichtung dem standgehalten hat, gehört zur Aufnahme.
Manche Schadensfälle berühren Behörden oder werden vor Gericht verhandelt. Für Gebäude in Aschaffenburg sind folgende Stellen zuständig:
Bei Baudenkmälern gilt zusätzlich das Denkmalschutzrecht des Landes Bayern, fachlich begleitet vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege. Eine Sanierung nach dem Schaden sollte dann früh mit der Behörde abgestimmt werden.
Die Stellungnahme folgt einem festen Aufbau, damit Versicherung, Anwalt oder Sie selbst sich darin schnell zurechtfinden.
| Bestandteil | Inhalt |
|---|---|
| Objektbeschreibung | Gebäudeart, Baujahr, Bauweise, betroffene Räume |
| Schadensaufnahme | Fotos, Messungen, Protokoll der Begehung |
| Technische Bewertung | Einordnung von Schadensbild, Verlauf und Bauteilen |
| Plausibilitätsprüfung | Abgleich mit dem geschilderten Hergang |
| Schlussfolgerungen | Empfehlungen für Sicherung und Sanierung |
Jeder Punkt ist technisch begründet, mit Fotos belegt und für Dritte nachvollziehbar. Ergänzende Unterlagen wie Rechnungen oder Pläne werden als Anlage beigefügt.
Bis zum Ortstermin helfen einige einfache Schritte, den Befund möglichst unverändert zu erhalten:
Dringende Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bleiben erlaubt, halten Sie diese nur schriftlich fest.
Hier geht es darum, einen eingetretenen Schaden zu dokumentieren und zu sichern. Die Schadensanalyse sucht dagegen gezielt nach einer noch unklaren Ursache, etwa bei schleichender Feuchte. Beide Leistungen lassen sich bei Bedarf verbinden.
Eigentümer, Käufer, Verkäufer und Rechtsanwälte. Betroffen sind Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Altbauten und Gewerbeobjekte gleichermaßen, solange ein konkreter Schaden am Gebäude vorliegt.
Eigene Fotos vom Schadenstag, Pläne, Rechnungen früherer Arbeiten und den Schriftverkehr mit Versicherung oder Handwerkern. Notieren Sie außerdem, wann Ihnen der Schaden zuerst aufgefallen ist.
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung sind sinnvoll. Halten Sie den Zustand vorher mit Fotos fest und heben Sie entfernte Teile auf. Je mehr vom ursprünglichen Befund erhalten bleibt, desto aussagekräftiger wird die Aufnahme.
Sie liefert eine geordnete, technisch begründete Unterlage zu Schadensbild, Verlauf und betroffenen Bauteilen. Wie der Versicherer darüber entscheidet, liegt allerdings nicht in unserer Hand.
An Main, Aschaff, Kühruhgraben und Gailbach sind Überschwemmungsgebiete für ein HQ 100 festgesetzt. Bauen dort braucht eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Wasserbehörde und eine hochwasserangepasste Ausführung, was auch die Sanierung betreffen kann.
Das ist möglich, etwa bei einer fehlerhaften Abdichtung oder einer nicht fachgerecht eingebauten Rückstausicherung. Florian Wurster prüft in solchen Fällen die Qualität der Bauleistung, benennt Abweichungen und Risiken für die Substanz und beschreibt sie so, dass sie als Grundlage für eine Nachbesserungsforderung gegenüber Ihrem Vertragspartner dienen kann.
Florian Wurster führt selbst keine Sanierungs- oder Bauarbeiten aus. Seine Bewertung richtet sich allein nach dem Befund am Gebäude.
Nach den Luftangriffen der Jahre 1944 und 1945 wurden in Aschaffenburg viele Gebäude neu errichtet. Solche Nachkriegsbauten können Mischmauerwerk und eine schwache Dämmung aufweisen. Das beeinflusst, wie sich Wasser im Bauteil verteilt, und wird bei der Aufnahme berücksichtigt.
Ja, auch bei Läden, Büros oder Hallen dokumentieren wir den Schadenszustand und erstellen eine gutachtliche Stellungnahme. Bei laufendem Betrieb stimmen wir den Ortstermin so ab, dass betroffene Bereiche zugänglich sind und der Ablauf im Unternehmen möglichst wenig gestört wird.
Schildern Sie kurz, was passiert ist und welche Räume betroffen sind. Mehr zu unseren weiteren Leistungen finden Sie auf der Startseite; einen passenden Ortstermin stimmen wir gemeinsam ab.
Beschreiben Sie uns den Schaden per Telefon, E-Mail oder Formular. Wir klären die Fragestellung, senden ein verbindliches Angebot und vereinbaren danach einen Ortstermin in Aschaffenburg.
Direkter Kontakt
Nerotal 18, 65193 Wiesbaden
Florian Wurster nimmt Bauschäden in allen zehn Stadtteilen auf, von Leider und Damm am Wasser bis Gailbach am Spessartrand. Auch Eigentümer in den angrenzenden Gemeinden Kleinostheim, Mainaschaff, Stockstadt am Main, Haibach oder Goldbach erreichen ihn; den Ortstermin stimmen wir jeweils nach Absprache ab. Wer Bauarbeiten an einem Neubau absichern möchte, findet Hinweise unter Baubegleitung.
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